Der Salsa-Tanzclub Zürich, gegründet am 31. Dezember 1987, ist ein Verein im Sinne von Artikel 60ff des ZGB mit Sitz in Zürich.

 

Der Salsa-Tanzclub Zürich bezweckt die Förderung des Salsa-Tanzes sowie der übrigen, verwandten Tänze aus der Karibik und von Südamerika. Er will damit auch den Kontakt zwischen LateinamerikanerInnen und EuropäerInnen fördern.


Ueber die Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand endgültig. Die Mitglieder bezahlen einen jährlichen Mitgliederbeitrag von Fr. 120.- (Studenten Fr. 100.-).

 

Für die Schulden des Vereins haftet ausschliesslich das Vereinsvermögen. Jede persönliche Haftung oder Nachschusspflicht der Mitglieder und des Vorstandes für Schulden des Vereins wird ausgeschlossen. Bei Veranstaltungen des Vereins ist die Versicherung Sache der Teilnehmer.


Die Generalversammlung wählt jedes Jahr einen Vorstand von 3 bis 9 Mitgliedern sowie 2 RechnungsrevisorInnen. Der Vorstand bemüht sich um eine ausgewogene Vertretung beider Geschlechter im Vorstand.


Über eine Auflösung des Salsa-Tanzclub Zürich entscheidet eine Versammlung, zu der alle Mitglieder schriftlich eingeladen werden. Der Salsa -Tanzclub Zürich gilt als aufgelöst, wenn zwei Drittel aller Mitglieder sich in der Versammlung für die Auflösung aussprechen. Verhinderte Mitglieder können ihre Stimme auch schriftlich abgeben.

 

Das Clubvermögen wird einer Hilfs- oder Kulturorganisation zur Verfügung gestellt, welche sich hauptsächlich mit Lateinamerika befasst. Die Generalversammlung beschliesst einmal die begünstigte Organisation und benennt eine zweite Organisation für den Fall, dass die erstgenannte zum Zeitpunkt der Auflösung des Salsa-Tanzclub Zürich nicht mehr existieren sollte.

 

Der Vorstand überprüft jährlich vor der Generalversammlung die Existenz der beiden Organisationen.